Kommentar zur Berichterstattung über die Beinahe-Kollision einer Drohne mit einem Flugzeug beim Landeanflug auf den Flughafen München

Von Michael Dahmen, Geschäftsführer SPECTAIR

Am vergangenen Donnerstag hatte der Kapitän eines Airbus beim Landeanflug auf den Flughafen München in 1.700 Metern Höhe eine Drohne gesichtet: Das Fluggerät soll sich nur zehn Meter von der rechten Flügelspitze entfernt auf gleicher Höhe wie das Flugzeug befunden haben.

Bislang ist es glücklicherweise im zivilen Flugverkehr bei Beinahe-Zusammenstößen geblieben. Obwohl es bereits Regeln gibt, die dazu dienen, dass es gar nicht erst zu Zwischenfällen dieser Art kommen soll, wird angesichts solcher Ereignisse schnell der Ruf nach mehr gesetzlichen Regelungen laut. Dabei haben sich die Verursacher von Beinahe-Kollisionen in der Regel schlicht nicht an geltendes Recht gehalten.

Gerade für kommerzielle Piloten gibt es heute schon eine Vielzahl an Regelungen beim Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen, die es zu berücksichtigen gilt. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat den sogenannten „Drohnenführerschein“ bereits im November 2015 angekündigt und durchblicken lassen, dass die gesetzlichen Vorschriften dazu bereits in Arbeit seien. Mehr Sicherheit, mehr Professionalität und das strenge Einhalten bestehender Regeln begrüßen wir vor allem im gewerblichen Bereich. Mit der Ausbildung CP-UAS für gewerblich tätige Drohnenpiloten in der SPECTAIR ACADEMY bieten wir aktuell die Profi-Schulung mit dem höchsten Branchenstandard an. Erfolgreiche Absolventen der Ausbildung können sich als CP-UAS-Pilot mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation extern zertifizieren lassen. Sicherheit, Professionalität und die Achtung von Privatsphäre sollte zudem für alle, die sich in der Branche bewegen, selbstverständlich sein.

Trotz aller Bemühungen um eine solide Ausbildung auf hohem Niveau und hoher Sicherheitsstandards, wird es immer schwarze Schafe geben, die Regeln übertreten, sich nicht informieren oder ein hohes Risiko wissentlich in Kauf nehmen – das ist leider trotz Führerscheinpflicht auch im Straßenverkehr der Fall. Was jetzt nicht passieren darf, ist einem blinden Aktionismus zu folgen und alle, die mit Drohnen arbeiten oder deren Hobby es ist, Drohnen zu fliegen, aufgrund des Fehlverhaltens Einzelner unverhältnismäßig zu reglementieren. Vielmehr sollten diejenigen, die heute schon geltendes Recht verletzen, entsprechend bestraft werden. Zu begrüßen wäre außerdem eine Kennzeichnungspflicht für Fluggeräte, um die Identität des jeweiligen Drohnenpiloten nachvollziehen zu können. Gerade bei Unfällen aufgrund von Fehlverhalten könnte der jeweilige Verursacher leichter zur Rechenschaft gezogen werden. Weitere Anregungen sind häufigere Kontrollen, regelmäßige Überprüfungen der Befähigung des Piloten sowie ein Mindestalter, das an die Leistung des zu steuernden Fluggerätes gebunden ist.

Mit der steigenden Anzahl an Fluggeräten, die sich durch den Boom des Drohnenmarktes, inzwischen im Luftraum bewegen, werden gesetzliche Anpassungen notwendig werden. Diese müssen jedoch mit Augenmaß erfolgen. Beinahe-Kollisionen sollten nicht erst der Anlass sein, Sicherheitsstandards beim Einsatz von Drohnen zu thematisieren, sondern der Ansatzpunkt sollte bereits eine umfassende Ausbildung kommerziell tätiger Piloten und eine Information und Schulung privater Piloten sein. Private Drohnenpiloten sollten ein Bewusstsein dafür entwickeln, welche Gefährdungen von Regelübertretungen ausgehen und sich über das bestehende Recht informieren. Gleichzeitig sollten gewerbliche wie private Drohnenpiloten regelmäßig in einem Umfeld trainieren, in dem das Gefährdungspotential gering ist, wie z.B. auf freien Flächen oder Modellflugplätzen.