Fragen und Antworten

Sie möchten mehr über Drohnen-Dienstleistungen erfahren? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Drohnen FAQ

SPECTAIR ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Erbringung professioneller Drohnen-Dienstleistungen, um Schulungen für Drohnenpiloten, Hardware- und Software-Entwicklung für UAV und Innovationsprojekte geht.

Wir führen Inspektionsaufgaben an Industrieanlagen, Kraftwerken, Dachkonstruktionen und Bauwerken durch. Außerdem unterstützen wir Sie bei drohnenbasierter Dokumentation.

SPECTAIR bietet mit seinen Drohnen die Möglichkeit, vielfältiges Equipment z.B. für Inspektionsaufgaben, Vermessung und Dokumentation in die Luft zu bringen. Intelligente Robotertechnologie erlaubt erstmals sicher und unkompliziert im Außenraum und in Innenräumen auch sehr nah an Objekte heranzufliegen. Bauartbedingt erschließen sich damit Einsatzmöglichkeiten für unzählige Anwendungsgebiete.

Die Einsparungspotenziale durch den Einsatz von Drohnen sind vielfältig:

Im Vergleich zu vielen konventionellen Verfahren mit Helikoptern, Kränen, Liften und Gerüsten sind Drohnen äußerst günstig und flexibel. Sie sind schnell einsatzbereit, klein in den Abmessungen und helfen unnötige Risiken zu vermeiden.

Der teure und oft riskante Einsatz von Industriekletterern lässt sich durch den Einsatz von Flugrobotern häufig reduzieren. Zudem lässt sich die Inspektionsdauer in vielen Fällen deutlich verkürzen und Sperrungen von Gebäuden und Gelände umgehen.

Dadurch, dass bei Drohneninspektionen keine Stillstandszeiten notwendig sind, entfallen Kosten für Produktionsausfälle.

Nein. SPECTAIR ist ein Fullservice-Dienstleister und kümmert sich um alle erforderlichen Genehmigungen und Formalitäten. Wir besorgen für Sie sowohl die Aufstiegsgenehmigung als auch evtl. notwendige Bewilligungen weiterer Behörden wie z.B. vom Ordnungsamt, Amt für Verkehrsmanagement, Grünflächenamt etc..

Die Steuerung der Drohne erfolgt in der Regel über eine traditionelle Remote-Fernbedienung, wie sie aus der Modellfliegerei bekannt ist. Somit ist eine sehr genaue Steuerung möglich. Manche Hersteller bieten auch Tablet PCs. Hier ist die Bedienung intuitiv und sehr viel einfacher zu erlernen. Die Flughöhe beispielsweise wird durch eine Fingerbewegung auf dem Touchpad geregelt, die Steuerung erfolgt durch Neigen des Pads in eine bestimmte Richtung. Die Drohne übernimmt dabei die Bewegung und ändert Lage und Richtung. Bei professionellen Dienstleistern findet diese Methode jedoch kaum Anwendung.

Die Nutzung des Luftraums mit Drohnen bedarf nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO, privat oder gewerblich, der Erlaubnis durch die örtlich zuständige Behörde des Landes, bzw. der Bezirksregierungen des jeweiligen Bundeslandes. In der Regel müssen dem Antragsformular weitere Informationen / Nachweise beigefügt werden: Versicherungsnachweis über Haftpflichtversicherung, Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Piloten (praktische und theoretische) und technische Angaben zur eingesetzten Drohne.

Beispielsweise sind in NRW für unbemannte Luftfahrtsysteme mit Verbrennungsmotoren oder einer Gesamtmasse über 5 kg nur Einzelerlaubnisse vorgesehen. Der Antrag auf Erteilung einer Einzel-Aufstiegserlaubnis nach § 20 LuftVO besteht aus folgenden Unterlagen:

 

  • Versicherungsnachweis über Haftpflichtversicherung
  • Karten oder Luftbilder, in die der geplante Flugsektor und das Start- und Landegelände eingezeichnet ist
  • Schriftliche Zustimmung des Geländeeigentümers bzw. sonstiger Verfügungsberechtigten
  • Schriftliche Zustimmung des am Ort des geplanten Aufstieges zuständigen Ordnungsamtes (bei innerörtlichen Aufstieg)
  • Evt. nötige Freigabe der DFS (im kontrollierten Luftraum)
  • Angaben über vorgesehene Sicherungsmaßnahmen
  • Angaben über Schulungen oder Erfahrungen des Steuerers
  • Technische Angaben zum eingesetzten Fluggerät

Die Flugdauer wird maßgeblich durch das Konstruktionsprinzip der Drohne, die eingesetzte Akku-Technologie sowie die Nutzlast bestimmt. Darüber hinaus spielen Umweltbedingungen wie Wind und Regen sowie die Flugdynamik (Geschwindigkeit, Flugroute) eine Bedeutung. Je nach Situation kann die Flugdauer z.B. nur 8 Minuten oder auch eine Stunde betragen. SPECTAIR plant jedes Flugprojekt sorgfältig im Voraus und kann dadurch die entscheidenden Faktoren rechtzeitig einbeziehen.

Drohnen unterliegen einem gebrauchsgemäßen Verschleiß und müssen entsprechend gewartet oder auch repariert werden. Die Hersteller gewähren die gesetzliche Herstellergarantie. Sollten Schäden in der Gewährleistungszeit eintreten, behebt der Hersteller diese im Rahmen der Gewährleistung. Reparaturen, die durch selbstverschuldete Unfälle notwendig werden, fallen nicht unter die Garantieleistung. Alle Arbeiten sollten immer nur durch das Fachpersonal der Hersteller ausgeführt werden.

Sie benötigen keine eigene Versicherung für einen von SPECTAIR durchgeführten Flug. Alle Flüge stehen unter dem Schutz einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.

Unsere Flugroboter werden mit Kameras, beispielsweise von Nikon, Canon, Panasonic oder Sony ausgestattet. Mit den von SPECTAIRstandardmäßig verwendeten Kamerasystemen lassen sich hochauflösende Fotos mit einer Auflösung von bis zu 45 Megapixeln erstellen. Videos werden in Full-HD-Qualität (1080p) aufgenommen. Auch andere Kameras mit einem Gewicht von bis zu 2,5 Kilogramm können an die SPECTAIR-Drohnen angebracht werden.

Zusätzlich sorgen moderne Kameraaufhängungssysteme für scharfe und ruhige Luftaufnahmen.

In Deutschland gilt das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Der Einsatz von Drohnen ist in Deutschland und anderen Ländern gesetzlich geregelt. Geflogen wird in Deutschland nach sogenannten Sichtflugregeln (VFR). Bei diesem Verfahren muss der Pilot durchgehend Sichtkontakt zum Fluggerät haben. Automatisierte, autonome Flüge sind verboten, sobald der Pilot nicht mehr nach den Sichtflugregeln eingreifen kann. Flüge ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Aufstiegserlaubnis sind verboten. Darüber hinaus sind im Rahmen von bildgebenden Techniken Persönlichkeits- und Urheberrechte zu wahren. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung für den Einsatz einer Drohne abzuschließen. Für SPECTAIR ist es selbstverständlich, alle Gesetze und Richtlinien bei der Erbringung der Dienstleistungen zu beachten.

 

Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre / Persönlichkeitsrechte

Bei den Drohnen-Dienstleistungen, die die SPECTAIR erbringt, werden alle Gesetze und & Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre eingehalten. Für Nutzer von Drohnen gilt – gleichgültig ob die Nutzung gewerblich oder privat ist – eine Einhaltung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte. Die Panoramafreiheit ist eine Einschränkung des Urheberrechts. Die Panoramafreiheit erlaubt es jedem, urheberrechtlich geschützte Werke wie z. B. Gebäude, die von öffentlichen Verkehrswegen und Plätzen aus betrachtet werden können, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dies betrifft sowohl das Anfertigen einer Fotografie als auch deren Veröffentlichung.

Ja. Die verwendeten Drohnen sind für den Indoor- ebenso wie für den Outdoor-Einsatz geeignet. Für Start und Landung benötigen Sie in nicht menschenleeren Bereichen eine Fläche von ca. 3m x 3m.

Sonst genügt eine Fläche, die geringfügig größer als der Durchmesser des Flugroboters ist.

Bei der Konstruktion der von SPECTAIR verwendeten Drohnen wird auf größtmögliche Sicherheit geachtet. Alle von SPECTAIR eingesetzten Geräte haben die Qualitätschecks der Hersteller und der SPECTAIR-Piloten durchlaufen und sind für den kommerziellen Einsatz geeignet.

Für den Einsatz von Drohnen ist eine sogenannte Flugkörper-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die Schäden an Personen und Wertgegenständen absichert. Die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung allein reicht nicht aus.

Sprechen Sie uns an! Gerne helfen wir Ihnen, eine passende Versicherung zu finden.

Der Schulungsaufwand für das Steuern einer Drohne wird oft unterschätzt. Die Grundlagen des Fliegens können meist innerhalb von ca. 8 Schulungsstunden vermittelt werden. Piloten, die anspruchsvollere Aufgaben zu erfüllen haben, durchlaufen komplexere Schulungen. Insgesamt betrachtet ist die ggf. vorhandene Vorerfahrung und die Geschicklichkeit des Piloten bei der Schulungsdauer entscheidend.

Die von SPECTAIR eingesetzten Drohnen sind mit hochwertigen Sensoren und Kameras ausgestattet. Bei Bedarf können auch andere Nutzlasten transportiert werden.

Nein, natürlich lässt SPECTAIR Sie auch mit der Nachbearbeitung und Auswertung der erstellten Luftaufnahmen nicht allein. Wir haben Experten in den Bereichen: Foto und Film, Thermografie, Inspektion und Vermessung, Geografie und Maschinenbau, die Sie bei Ihren Projekten unterstützen können.

Drohnen eignen sich für vielfältige Einsatzbereiche. Wenn Sie spezielle Anforderungen oder Wünsche haben oder vor einer ganz besonders ungewöhnlichen Herausforderung stehen, sind wir von SPECTAIR der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir beraten Sie individuell und finden die optimale Lösung für Ihr Projekt.

Die am Markt befindlichen Drohnenhersteller produzieren für die jeweiligen Einsatzgebiete unterschiedliche Modelle. Je nach Auslegung und technischen Erfordernissen kann ein Flugroboter zwischen 500 € und 50.000 € kosten. Hinzuzurechnen ist das Equipment, das durch die Drohne in die Luft gehoben wird. Bei Kameras und speziellen Sensoren müssen hier ca. 1.000 € bis 25.000 € veranschlagt werden.

Natürlich gibt es auch preiswertere Selbstbausätze und Spielzeuge, die durch kundige Personen in Eigenregie zusammengebaut werden können. Hierbei ist aber zu beachten, dass die bei den professionellen Herstellern umfangreichen Testreihen, Prüfroutinen, Qualitätssicherungen sowie Einsatzerfahrungen nicht vorliegen und sie daher für den kommerziellen Einsatz nicht in Frage kommen.

Sollte die Funkverbindung einmal abbrechen, so greift die sogenannte Failsafe-Routine. Im Normalfall kehrt der Flugroboter dann selbstständig an seinen Ausgangsort zurück.

Die in Deutschland produzierten Modelle der 5 kg- Klasse können je nach Gewicht der Drohne eine Nutzlast bis 2,5 kg tragen.

Erfahrungsgemäß kann es vereinzelt zu Problemen bei den Kontrollen an Flughäfen kommen. In einer Transportkiste verpackt, kann eine Drohne in der Regel als normales Gepäckstück aufgegeben werden. Die Akkus können bei einigen Fluggesellschaften im Handgepäck mitgenommen werden. Grundsätzlich sollten Akkus jedoch gesondert als Frachtgut versendet werden. Da die Airlines bezüglich der Sicherheitsbestimmungen unterschiedliche Regelungen haben, informieren Sie sich am besten rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Handgepäckbestimmungen.